Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter
- Fachanwalt für Erbrecht -
- Ermittlung unbekannter Erben
- Geltendmachung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Beratung und Vertretung für die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Verhinderung der persönlichen Haftung der Erben bei dürftigen oder überschuldeten Nachlässen
- Tätigkeit als Testamentsvollstrecker (zertifiziert)
- Beratung und Vertretung in erbschaftssteuerlichen Angelegenheiten (Abgabe von Erbschaftssteuererklärungen)

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