Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter
- Fachanwalt für Erbrecht -
seit 1982 als Rechtsanwalt zugelassen, vertritt er in der Kanzlei das Referat Erbrecht mit den Tätigkeitsfeldern:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung lebzeitiger Vermögensübertragungen unter erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Aspekten
- Beratung zu Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und Vermögensstatus
- Vertretung im Erbscheinsverfahren einschließlich Anfechtung von Testamenten


