Kanzlei für Familien- und Erbrecht in Berlin-Mitte
Familienrecht

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schreiter
- Fachanwalt für Erbrecht -

seit 1982 als Rechtsanwalt zugelassen, vertritt er in der Kanzlei das Referat Erbrecht mit den Tätigkeitsfeldern:

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung lebzeitiger Vermögensübertragungen unter erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Aspekten
  • Beratung zu Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und Vermögensstatus
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren einschließlich Anfechtung von Testamenten
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